Praktikum ist nicht gleich Praktikum

Deine Stärken erkennen oder vertiefen und deine Interessen überprüfen – ein Praktikum hilft dir dabei. Ob in den Ferien oder während der Schulzeit: Es gibt viele verschiedene Praktikumsarten, die wir dir hier vorstellen.

Ferienpraktikum

Freiwillige Praktika in den Schulferien geben Schüler/innen die Gelegenheit, in einen Beruf oder eine Branche hinein zu schnuppern. Um als Ferienpraktikant/in arbeiten zu können, musst du allerdings mindestens 15 Jahre alt sein. Wenn du unter 18 Jahre alt bist, dürfen es zudem nicht mehr als 20 Arbeitstage (vier Wochen) im Jahr sein.

Gut zu wissen

Als Ferienpraktikant/in bist du über den Praktikumsbetrieb gesetzlich unfallversichert, d. h. gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten abgesichert. Bei Haftpflichtschäden kommt je nach Sachlage die Haftpflichtversicherung des Praktikumsbetriebs, deine eigene Haftpflichtversicherung bzw. die deiner Eltern oder, wenn vorhanden, die Schülerhaftpflichtversicherung (abzuschließen über die Schule) für Schäden auf. Prüfe also auf jeden Fall rechtzeitig deinen Versicherungsschutz.

Schülerpraktikum

Schülerpraktika sind in den meisten Bundesländern in den jeweiligen Lehrplänen vorgeschrieben. Sie sind wichtig für die Berufsorientierung und die beste Möglichkeit für dich, Informationen über einen Beruf zu sammeln und Betriebe oder Institutionen kennenzulernen. Gleichzeitig findest du heraus, ob der Beruf zu deinen Stärken passt. Schülerpraktika finden in der vorletzten oder letzten Klasse innerhalb der Schulzeit statt und dauern in der Regel zwei bis drei Wochen.

Gut zu wissen

Da Schülerpraktika Teil der schulischen Ausbildung sind, bist du als Schülerpraktikant/in sowohl im Betrieb als auch auf dem direkten Hin- und Rückweg über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Haftpflichtversichert bist du über den Schulträger. Wenn du aber vorsätzlich oder fahrlässig handelst und dabei z. B. etwas kaputt machst, müssen unter Umständen auch deine Eltern die Kosten übernehmen.

Praxistag

In einigen Bundesländern sind sogenannte Betriebs- oder Praxistage im Lehrplan vorgesehen. Als Langzeitpraktikum angelegt, absolvieren die Schülerinnen und Schüler über einen längeren Zeitraum einen Tag in der Woche in Betrieben, Lernwerkstätten oder in berufsbildenden Schulen. Die Praxistage sollen die Lerninhalte aller Fächer mit dem praktischen Lernen verzahnen.

Gut zu wissen

Während der Praxistage bist du über den Schulträger unfallversichert. Kläre aber auf jeden Fall vorher ab, welche Haftpflichtversicherung für die von dir verursachten Sachschäden zuständig ist: die Versicherung der Schule, des Praktikumsbetriebes, deine eigene oder die deiner Eltern.

Einstiegsqualifizierung (EQ)

Eine EQ ist ein betriebliches Langzeitpraktikum für Ausbildungsplatzbewerber/innen, die noch nicht 25 Jahre alt sind und unter anderem bis zum 30. September keine Ausbildungsstelle finden konnten. Man arbeitet mindestens sechs und maximal zwölf Monate in einem Betrieb und erwirbt Grundkenntnisse in einem anerkannten Ausbildungsberuf, die eventuell auf eine spätere Ausbildung angerechnet werden.

Gut zu wissen

Während der EQ, die dir über die Agentur für Arbeit vermittelt wird, bist du über den Betrieb gesetzlich unfall- und haftpflichtversichert.

Für alle Praktikumstypen gilt:

Arbeitszeit

Bist du unter 15 Jahre alt, darf deine Arbeitszeit nicht länger als 7 Stunden betragen. Bist du zwischen 15 und 18 Jahre alt, sind 8 Stunden erlaubt, es sei denn, du bist während der Erntezeit in der Landwirtschaft beschäftigt und über 16 Jahre alt. Dann dürfen es nicht mehr als 9 Stunden täglich sein.

Ruhepausen

Bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden steht dir eine 30-minütige Pause zu. Arbeitest du über 6 Stunden, muss eine Pause von 60 Minuten fest in den Arbeitsplan mit eingeplant werden.

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